Die Verordnung (EU) 2022/2554 gilt seit dem 17. Januar 2025 unmittelbar. Wir klären aus IT-Sicht, wo Ihre Organisation bei den fünf Säulen steht, und unterstützen dort, wo es technisch klemmt: Resilienztests, technische Anforderungen an Dienstleister, Pflege des Informationsregisters und Exit-Planung. Vertragliche und aufsichtsrechtliche Fragen klären Sie mit Ihrer Rechtsabteilung.
Unser Schwerpunkt ist die technische Seite: IKT-Risikomanagement, Tests der digitalen Resilienz und technische Anforderungen an IKT-Dienstleister. Teil unseres Cyber-Security-Portfolios.
DORA (Digital Operational Resilience Act) gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationales Umsetzungsgesetz. Erfasst sind nahezu alle beaufsichtigten Finanzunternehmen, darunter Banken und Sparkassen, Versicherer, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Hinzu kommen IKT-Drittdienstleister, die für den Finanzsektor arbeiten, und die als kritisch eingestuften Anbieter unterliegen sogar einer eigenen europäischen Überwachung.
Der praktische Druck entsteht selten bei der Frage, ob man betroffen ist, sondern bei den Nachweisen: Das Informationsregister muss geliefert werden, Resilienztests müssen geplant und belegt sein, und für kritische oder wichtige Funktionen fehlen oft technisch belastbare Ausstiegspläne. Wir setzen auf der technischen Seite an: Bestandsaufnahme der IKT-Dienstleistungen, Testplanung und technische Ausstiegspläne.
Hinweis: Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Es geht bei unserer Leistung ausschließlich um technische und organisatorische Aspekte; eine rechtliche oder aufsichtsrechtliche Prüfung ist nicht Teil unserer Leistung. Aufsichtsrechtliche Einzelfragen klären Sie mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrem Fachanwalt.
Für jede Säule bewerten wir den technischen und organisatorischen Reifegrad, benennen technische Lücken und eine Priorität.
Hier setzen wir technisch an: bei Resilienztests, Informationsregister und klaren technischen Anforderungen an Dienstleister. Die vertragliche Umsetzung liegt bei Ihrer Rechtsabteilung.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir den technischen Umfang, danach entscheiden Sie, ob und in welchem Zuschnitt die DORA Readiness für Sie passt.
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