KRITIS-Sektoren
KRITIS-Sektoren sind die gesetzlich definierten Wirtschaftsbereiche, in denen Kritische Infrastrukturen liegen. Klassisch zählen dazu neun Sektoren: Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, Medien und Kultur sowie Staat und Verwaltung. Welche konkreten Anlagen je Sektor als KRITIS gelten, regelt die BSI-Kritisverordnung über Schwellenwerte, etwa eine bestimmte Anzahl versorgter Personen oder ein definiertes Transaktionsvolumen pro Jahr. Mit der NIS-2-Umsetzung kommen weitere Sektoren wie Abwasser, Postdienste, öffentliche Verwaltung und Forschung hinzu. Auftraggeber sollten im Vorfeld einer Beschaffung prüfen, welche Sektoren-Anforderungen für ihre Organisation gelten und diese in der Leistungsbeschreibung verbindlich verankern.
Quellen: BSI KRITIS-Sektoren, bsi.bund.de
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