BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV)
Die BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern, die nach § 10 BSIG konkretisiert, welche Anlagen als Kritische Infrastrukturen gelten. Sie definiert pro Sektor und Anlagenkategorie konkrete Schwellenwerte, etwa 500.000 versorgte Personen für Stromversorger, 100 Millionen Kilowattstunden Erdgas pro Jahr oder 24.000 stationäre Patientenfälle pro Jahr für Krankenhäuser. Wer einen Schwellenwert überschreitet, ist automatisch KRITIS-Betreiber und unterliegt den Pflichten aus § 8 BSIG. Die Verordnung wird regelmäßig aktualisiert, zuletzt mit erweiterten Sektoren im Rahmen der NIS-2-Umsetzung. Auftraggeber sollten vor IT-Beschaffungen prüfen, ob ihre Anlagen einen Schwellenwert reißen, da sich daraus zusätzliche Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung ergeben.
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