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Bindefrist

Die Bindefrist ist der Zeitraum, in dem ein Bieter rechtlich an sein Angebot gebunden ist und es nicht einseitig zurückziehen kann. Sie beginnt mit dem Submissionstermin und endet mit Zuschlagserteilung oder Fristablauf. Läuft sie ab, ohne dass ein Zuschlag erteilt wurde, müssen Bieter einer Verlängerung aktiv zustimmen oder sind frei, ihr Angebot zurückzuziehen.
Quellen: §55 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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