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Bedarfsposition

Eine Bedarfsposition ist eine optionale Leistungsposition im Leistungsverzeichnis, die nur abgerufen wird, wenn ein konkreter Bedarf entsteht, zum Beispiel ein zusätzliches Support-Kontingent oder eine optionale Schulungsleistung. Bieter müssen Bedarfspositionen bepreisen, obwohl die tatsächliche Beauftragung ungewiss ist; der Preis fließt in der Regel nicht in die Gesamtbewertung ein. Für den Auftraggeber schafft die Bedarfsposition Flexibilität im Vertrag, ohne ein gesondertes Vergabeverfahren einleiten zu müssen.
Quellen: §29 VgV (Leistungsbeschreibung), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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