BYOD (Bring Your Own Device)
BYOD bezeichnet die Richtlinie, private Endgeräte der Mitarbeitenden (Smartphones, Notebooks, Tablets) für dienstliche Zwecke zu nutzen, was Kosten senkt, aber erhebliche Sicherheitsrisiken birgt: Datenlecks, fehlende Gerätekontrolle und Schwierigkeiten bei der Trennung dienstlicher und privater Daten. BSI IT-Grundschutz SYS.3.2.2 beschreibt Mindestanforderungen für die sichere BYOD-Nutzung, darunter Mobile Device Management (MDM), Container-Lösungen und Remote-Wipe-Funktionen. In IT-Ausschreibungen für MDM- und UEM-Systeme (Unified Endpoint Management) ist zu spezifizieren, ob BYOD-Szenarien unterstützt und welche Datentrennung gewährleistet werden soll.
Quellen: BSI: BYOD - Bring Your Own Device, bsi.bund.de · NIST SP 800-124 Rev. 2: Guidelines for Managing Mobile Device Security
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