Beweiswert (Evidential Value / Beweissicherheit)
Der Beweiswert eines elektronischen Dokuments oder einer digitalen Aufzeichnung beschreibt, in welchem Maß dieses Dokument als verlässlicher Nachweis vor Gericht oder in behördlichen Prüfungen anerkannt wird. Für elektronisch signierte Dokumente regelt eIDAS den Beweiswert qualifizierter elektronischer Signaturen (QES), die handschriftlichen Unterschriften gleichgestellt sind. In IT-Vergaben für Archivsysteme, eAkte oder digitale Signaturdienste sollten Auftraggeber die Anforderungen an Beweiswert, Langzeitarchivierung (LZA) und Nachsignierung als Abnahmekriterien festlegen.
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