


Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Web-Anwendungen, mobile Apps und Dokumente so gestaltet sind, dass alle Menschen sie nutzen können, auch mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen. Für öffentliche Stellen ist das keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht: Die BITV 2.0 auf Basis der europäischen Norm EN 301 549 schreibt die Barrierefreiheit digitaler Angebote verbindlich vor, und mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist das Thema zusätzlich in den Fokus gerückt.
Unser Muster-LV für digitale Barrierefreiheit beschreibt die Ausschreibung der Prüf- und Umsetzungsleistungen, mit denen Sie Ihre digitalen Angebote BITV- und WCAG-konform machen und dauerhaft halten: von Audit und Konformitätsbewertung über die Behebung der Barrieren bis zur Barrierefreiheitserklärung und zum laufenden Betrieb. Es ist auf öffentliche Verwaltung, Kommunen, Hochschulen und Kliniken ausgerichtet und orientiert sich an BITV 2.0, EN 301 549 und den WCAG 2.1.
Der erste Abschnitt legt fest, was überhaupt geprüft und erreicht werden soll. Wir verankern verbindlich die maßgeblichen Normen: die BITV 2.0, die zugrundeliegende Norm EN 301 549 sowie die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Ebenso wichtig ist der klar umrissene Geltungsbereich, weil er in der Praxis oft zu vage bleibt: Websites, Web-Anwendungen, mobile Apps sowie bereitgestellte Dokumente (etwa PDF) gehören ausdrücklich dazu. So vermeiden Sie, dass ein Anbieter nur die Startseite prüft und die eigentlichen Fachanwendungen außen vor lässt.
Barrierefreiheit lässt sich nicht allein per Software messen. Unser Leistungsverzeichnis fordert deshalb eine Kombination aus automatisierter und manueller Prüfung, die Prüfung mit assistiven Technologien wie Screenreadern und reiner Tastaturbedienung sowie idealerweise Tests mit betroffenen Nutzerinnen und Nutzern. Als Ergebnis verlangen wir einen nachvollziehbaren Prüfbericht mit priorisierten Mängeln und eine Wiederholungsprüfung nach der Behebung. Etablierte Prüfverfahren wie der BITV-Test liefern hierfür einen anerkannten methodischen Rahmen.
Ein Prüfbericht allein macht noch nichts barrierefrei. Dieser Abschnitt beschreibt die eigentliche Behebung der Barrieren in Code, Design und Redaktion: ausreichende Farbkontraste, eine saubere Überschriften- und Fokusstruktur, Alternativtexte, tastaturbedienbare Komponenten sowie barrierefreie Dokumente (PDF/UA). Weil viele Barrieren in redaktionellen Inhalten entstehen, fordern wir zusätzlich die Beratung der Redaktion, damit neue Inhalte nicht sofort wieder neue Barrieren schaffen. Reale Ausschreibungsunterlagen zu Barrierefreiheitsprojekten im öffentlichen Sektor finden Sie als Referenz im Vergabe-Archiv.
Barrierefreiheit ist eine Daueraufgabe, kein einmaliges Projekt. Der letzte Abschnitt fordert die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheitserklärung, einen funktionierenden Feedback-Mechanismus für Nutzerinnen und Nutzer sowie ein regelmäßiges Monitoring mit Nachprüfungen. Ergänzt wird das um Schulungen für Redaktion und Entwicklung, damit die erreichte Konformität dauerhaft erhalten bleibt. Für die vergaberechtlich saubere Gestaltung des Verfahrens unterstützt Sie bei Bedarf unsere IT-Ausschreibungsunterstützung.
Quellen
| Format | Microsoft Excel (.xlsx) + PDF |
| Umfang | mehr als 40 Leistungspositionen |
| Sprache | Deutsch |
| Vergaberecht | GWB, VgV, UVgO konform |
| Normen | BITV 2.0, EN 301 549, WCAG 2.1 (Stufe AA) |
| Geltungsbereich | Websites, Web-Anwendungen, Apps und Dokumente |
| Stand | 2026 (regelmäßige Revision) |
| Lieferung | Innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlung |
| Nutzungsrecht | Einfach, für eigene Organisation |
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