


Vor jeder elektronischen Aktenführung steht der Papierbestand. Die Digitalisierung dieses Bestands wird fast immer extern vergeben, weil sie Spezialtechnik, Personal und Fläche braucht, die eine Verwaltung für ein einmaliges Projekt nicht vorhält. Ausgeschrieben wird eine Dienstleistung, keine Software, und das verlangt einen ganz anderen Leistungsverzeichnis-Aufbau.
Im Vergabe-Archiv zählen wir 63 Verfahren in den 24 Monaten bis September 2026, davon 34 eigenständige Vergaben. Ausgeschrieben haben unter anderem die Landeshauptstadt Stuttgart (Digitalisierung von Akten der Ausländerbehörde), das Land Baden-Württemberg (Akten des Liegenschaftskatasters), der Landeswohlfahrtsverband Hessen (Scandienstleistungen für Akten) und die Landeshauptstadt Düsseldorf (Hausakten des Bauaufsichtsamtes).
Wir haben das Dokument um zwei Punkte gebaut, die über den Erfolg entscheiden: das Mengengerüst und die Frage, ob nach dem Scannen vernichtet werden darf. Beides muss vor der Vergabe geklärt sein, sonst wird der Einheitspreis zur Nebensache.
Der erste Abschnitt zwingt zur Ehrlichkeit beim Mengengerüst: Anzahl der Akten, geschätzte Blattzahl je Akte, Formate von A6 bis A0, Zustand des Materials, Anteil doppelseitiger Blätter, Klammern, Heftungen und Klebezettel. Wir schreiben zusätzlich Sonderbestände wie Karteikarten, Pläne, Fotos und Mikrofilm als eigene Positionen aus.
Für die Bieter ist die Vorbereitung der wichtigste Kostenblock. Wer nur die Blattzahl nennt, bekommt Angebote, die im Projekt über Nachträge korrigiert werden. Wir sehen deshalb eine Musterakte zur Besichtigung vor und benennen die technischen Abweichungen, die den Aufwand verändern, etwa Format, Zustand und Heftung. Wie mit Mehraufwand umgegangen wird, legt Ihre Vergabestelle fest.
Wenn das Papier nach dem Scannen vernichtet werden soll, ist das ersetzende Scannen der maßgebliche Rahmen. Behörden des Bundes sollen Papierdokumente in elektronische Dokumente übertragen und dabei nach dem Stand der Technik sicherstellen, dass diese mit dem Papier bildlich und inhaltlich übereinstimmen[1], eingebettet in die Pflicht zur elektronischen Aktenführung[2]. Die technische Umsetzung richtet sich an der Richtlinie des BSI zum ersetzenden Scannen aus[3].
Das Leistungsverzeichnis fordert daher eine Verfahrensdokumentation, einen Transfervermerk je Scanvorgang, die Sicherung der Integrität der Scanprodukte und die Mitwirkung des Auftragnehmers bei der Schutzbedarfsfeststellung. Diese Unterlagen sind Liefergegenstand, nicht Beiwerk, weil die Technische Richtlinie des BSI zum ersetzenden Scannen sie voraussetzt.
Wir schreiben Auflösung, Farbmodus, Zielformat und Komprimierung je Aktenart aus, dazu die Anforderung an die Texterkennung mit messbarer Erkennungsrate und den Umgang mit handschriftlichen Anteilen. Zielformat ist ein archivtaugliches PDF mit durchsuchbarem Textlayer, ergänzt um die geforderten Metadaten.
Die Indexdaten sind der eigentliche Wert der Lieferung: Wir definieren die Indexfelder je Aktenart, ihre Quelle, die Erfassungsart und die zulässige Fehlerquote, geprüft über eine Stichprobe mit vereinbartem Umfang und Annahmegrenze. Mit einer definierten Fehlerquote lässt sich die Lieferung bei der Abnahme technisch prüfen.
Akten verlassen das Haus, deshalb regelt das Leistungsverzeichnis Abholung, Transportbehälter, Versiegelung, Nachverfolgbarkeit je Behälter, Zutritts- und Zugriffsschutz beim Auftragnehmer sowie den Umgang mit Eilbedarf, wenn eine Akte während der Digitalisierung benötigt wird. Da personenbezogene Daten verarbeitet werden, beschreibt das Leistungsverzeichnis die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen beim Auftragnehmer. Die Regelungen zur Auftragsverarbeitung legt Ihre Vergabestelle fest.
Für das Ende des Prozesses schreiben wir beide Varianten aus: Rückgabe der Papierakten oder datenschutzgerechte Vernichtung nach der einschlägigen Norm für Datenträgervernichtung, jeweils mit Protokoll und Nachweis. Die Entscheidung zwischen beiden Wegen bleibt beim Auftraggeber und wird als Option bepreist.
Die Übergabe erfolgt in einer definierten Ordner- und Dateistruktur mit Übergabedatei für die Indexdaten, wahlweise als Datenträger oder über eine gesicherte Übertragung. Wir fordern zusätzlich einen Testlauf mit einer kleinen Charge, bevor die Massendigitalisierung startet, damit Format- und Indexfehler nicht erst bei zehntausend Akten auffallen.
Das Preisblatt arbeitet mit Einheitspreisen je Blatt, gestaffelt nach Menge, dazu Zuschläge für Sonderformate, Vorbereitung, Nachbearbeitung und Indexfelder über den Standardumfang hinaus. Für die anschließende Fachanwendung passen unsere Muster-LVs zu Data Storage und Softwarepflege und Support.
Quellen
| Format | Microsoft Excel (.xlsx) + PDF |
| Umfang | mehr als 50 Leistungspositionen |
| Sprache | Deutsch |
| Einsatz | technischer Teil Ihrer Vergabeunterlagen, die vergaberechtliche Prüfung liegt bei Ihrer Vergabestelle |
| Technische Bezüge | BSI TR-03138, DIN 66399 |
| Stand | 2026 (regelmäßige Revision) |
| Lieferung | Lieferung in 5 Werktagen |
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