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Wettbewerblicher Dialog

Der wettbewerbliche Dialog (§18 VgV) ist ein mehrstufiges Verfahren für besonders komplexe Aufträge, bei denen der Auftraggeber die technische Lösung nicht abschließend definieren kann. In einer Dialogphase erarbeitet der Auftraggeber gemeinsam mit ausgewählten Bewerbern Lösungsansätze; nach Abschluss der Dialoge geben nur noch die verbliebenen Teilnehmer verbindliche Angebote ab. In der IT-Beschaffung kommt der wettbewerbliche Dialog bei komplexen Systemintegrationen, Cloud-Migrationen und maßgeschneiderten KRITIS-Infrastrukturen zum Einsatz.
Quellen: §18 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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