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Vollständigkeitsprüfung (Formal Completeness Check)

Die Vollständigkeitsprüfung ist eine formale Prüfungsstufe im Vergabeverfahren, bei der die eingereichten Angebote auf das Vorhandensein aller geforderten Unterlagen, Erklärungen und Preisangaben untersucht werden. Fehlende Unterlagen können im Rahmen des §56 VgV unter bestimmten Voraussetzungen nachgefordert werden, sofern die geforderten Dokumente nicht wettbewerbsrelevant sind. Vergabeunterlagen unterscheiden in der Praxis häufig zwischen nachforderbaren und zwingend ausschließenden Unterlagen (vgl. § 56 VgV). Die Ausgestaltung obliegt dem Auftraggeber.
Quellen: §56 VgV (Nachforderung), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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