Verfahrenstransparenz (Procurement Transparency / Procedure Transparency)
Verfahrenstransparenz ist ein Grundprinzip des öffentlichen Vergaberechts (§97 Abs. 1 GWB), das verlangt, dass alle wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren dokumentiert, begründet und für Bieter nachvollziehbar sind, von der Bedarfsermittlung über die Zuschlagsentscheidung bis zur Vergabebekanntmachung. Sie schützt Bieter vor willkürlichen Entscheidungen, ermöglicht Nachprüfungsverfahren und stärkt das Vertrauen in die Integrität öffentlicher Beschaffung. In IT-Vergaben umfasst Verfahrenstransparenz insbesondere die vollständige Dokumentation von Wertungsentscheidungen, Punktevergaben bei qualitativen Kriterien und die Begründung bei der Auswahl von Verfahrensarten mit eingeschränktem Wettbewerb.
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