Verhandlungsverfahren
Beim Verhandlungsverfahren nach §17 VgV verhandelt der Auftraggeber direkt mit ausgewählten Bietern über Inhalt, Preis und Konditionen des Angebots. Es ist nur in gesetzlich definierten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei hoch komplexen Leistungen, die nicht vorab vollständig beschrieben werden können, oder nach erfolglosem offenem Verfahren. In IT-Vergaben mit hohem Innovationsanteil oder sicherheitskritischen Anforderungen ist das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb das häufigste alternative Verfahren.
Im Vergabe-Archiv nach »Verhandlungsverfahren« suchen →
Passende Insights-Artikel
Bieterfragen im Vergabeverfahren: Leitfaden für Auftraggeber → Direktvergabe bei IT-Beschaffungen: Wann sie zulässig ist und wann nicht → Cybersecurity im öffentlichen Sektor beschaffen →Brauchen Sie technische Zuarbeit für eine IT-Ausschreibung?
IT-LV liefert technische Muster-Leistungsverzeichnisse und technische Zuarbeit. Rechtsberatung erbringen wir nicht; Verfahrenswahl, Fristen und Wertung liegen bei Ihrer Vergabestelle.