Vergabesenat
Der Vergabesenat ist der für Vergaberechtssachen zuständige Spruchkörper beim Oberlandesgericht, der über sofortige Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammer entscheidet. Er prüft, ob die Vergabekammer das Vergaberecht korrekt angewandt hat, und kann den Zuschlag bis zur Entscheidung untersagen. Vergabesenate haben durch ihre Rechtsprechung maßgeblich zur Ausformung des deutschen und europäischen Vergaberechts beigetragen, insbesondere zu Fragen der Bieterrechte und Ausschlussvoraussetzungen.
Im Vergabe-Archiv nach »Vergabesenat« suchen →
Brauchen Sie technische Zuarbeit für eine IT-Ausschreibung?
IT-LV liefert technische Muster-Leistungsverzeichnisse und technische Zuarbeit. Rechtsberatung erbringen wir nicht; Verfahrenswahl, Fristen und Wertung liegen bei Ihrer Vergabestelle.