Teilnahmefristen
Teilnahmefristen regeln den Zeitraum, innerhalb dessen Bewerber im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs ihre Bewerbungsunterlagen einreichen müssen; die Mindestfrist beträgt nach §16 VgV 30 Tage. Bei dringlichem Beschaffungsbedarf kann die Frist auf 15 Tage verkürzt werden; vollständig elektronische Verfahren können eine weitere Verkürzung um fünf Tage erlauben. Zu kurz bemessene Teilnahmefristen schränken den Wettbewerb ein und bieten unterlegenen Bewerbern einen Rügegrund.
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