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Tariftreue

Tariftreue verpflichtet Auftragnehmer öffentlicher Aufträge, ihren Beschäftigten mindestens die im einschlägigen Tarifvertrag festgelegten Mindestlöhne zu zahlen. Das Bundes-Tariftreue-Gesetz (BTTG 2026) gilt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundes ab 50.000 EUR netto; viele Bundesländer haben eigene Tariftreuegesetze. In IT-Ausschreibungen ist Tariftreue als Ausführungsbedingung zu formulieren, die Auftragnehmer und Nachunternehmer bindet.
Quellen: BTTG (Bundes-Tariftreue-Gesetz), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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