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Teilnahmeantrag

Der Teilnahmeantrag ist die formelle Bewerbung eines Unternehmens im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für nicht offene Verfahren, Verhandlungsverfahren oder wettbewerbliche Dialoge. Er enthält die vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise (Referenzen, Zertifikate, Umsatznachweise) und die EEE als Eigenerklärung. Nach §57 VgV sind unvollständige Teilnahmeanträge auszuschließen; unter bestimmten Voraussetzungen kann der Auftraggeber fehlende Unterlagen nachfordern.
Quellen: §57 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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