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Submissionsabsprache

Submissionsabsprachen sind verbotene Absprachen zwischen Bietern, die den Wettbewerb im Vergabeverfahren verzerren, z.B. durch abgestimmte Angebotspreise oder vereinbarte Schutzangebote. §298 StGB stellt Submissionsabsprachen unter Strafe (bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe); nach §124 GWB können betroffene Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Das Bundeskartellamt verfolgt Submissionsabsprachen parallel als Kartellrecht­sverstoß und kann Bußgelder bis 10% des Jahresumsatzes verhängen.
Quellen: §298 StGB, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt: Kartellverfolgung
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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