Buchstabe M← Zurück zum Glossar

Mischkalkulation

Eine Mischkalkulation liegt vor, wenn ein Bieter Verluste bei einzelnen Leistungspositionen durch überhöhte Preise bei anderen Positionen ausgleicht, um einen wettbewerblich attraktiven Gesamtpreis anzubieten. Mischkalkulationen sind in bestimmten Grenzen zulässig; sie werden problematisch, wenn die Auftragsstruktur absehbar so verändert wird, dass die günstigen Positionen wegfallen und die teuren überwiegen. Auftraggeber prüfen bei auffälligen Angeboten die Plausibilität der Einzelpreise im Rahmen der Auskömmlichkeitsprüfung.
Quellen: §60 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
Im Vergabe-Archiv nach »Mischkalkulation« suchen →

Verwandte Begriffe

Man-in-the-Middle Maßnahmenplan Mängelbeseitigung Meldepflicht Memory Forensics

Brauchen Sie technische Zuarbeit für eine IT-Ausschreibung?

IT-LV liefert technische Muster-Leistungsverzeichnisse und technische Zuarbeit. Rechtsberatung erbringen wir nicht; Verfahrenswahl, Fristen und Wertung liegen bei Ihrer Vergabestelle.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Teilen: in X @