Meldepflicht (Incident Reporting Obligation)
Die Meldepflicht verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen und bestimmter IT-Dienstleister, erhebliche Sicherheitsvorfälle innerhalb festgelegter Fristen an das BSI und ggf. die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Nach §8b BSIG gilt dies für KRITIS-Betreiber; NIS2 und der IT-SiG 2.0 weiten diesen Kreis erheblich aus und verkürzen die Erstmeldefrist auf 24 Stunden. Auftraggeber sollten in IT-Verträgen sicherstellen, dass Auftragnehmer eigene Meldepflichten kennen und den Auftraggeber unverzüglich über vertragsrelevante Vorfälle informieren.
Im Vergabe-Archiv nach »Meldepflicht« suchen →
Passende Insights-Artikel
Systeme zur Angriffserkennung ausschreiben (SzA) → Endpoint Security ausschreiben: Von AV zu EDR und XDR → Endpoint Security ausschreiben: Von AV zu EDR und XDR →Verwandte Begriffe
Man-in-the-Middle Maßnahmenplan Mängelbeseitigung Memory Forensics MigrationsplanBrauchen Sie technische Zuarbeit für eine IT-Ausschreibung?
IT-LV liefert technische Muster-Leistungsverzeichnisse und technische Zuarbeit. Rechtsberatung erbringen wir nicht; Verfahrenswahl, Fristen und Wertung liegen bei Ihrer Vergabestelle.