Buchstabe K← Zurück zum Glossar

Kostenschätzung

Vor Einleitung eines Vergabeverfahrens ist der Auftraggeber nach §3 VgV verpflichtet, den voraussichtlichen Auftragswert realistisch zu schätzen. Die Kostenschätzung bestimmt, welche Vergabeordnung und welches Verfahren anwendbar ist. Für IT-Leistungen empfiehlt sich die Einbeziehung aller Vertragslaufzeiten, Verlängerungsoptionen und Nebenleistungen; eine zu niedrige Schätzung kann zur Nichtigkeit des Verfahrens führen, eine zu hohe unnötige Dokumentationslast erzeugen.
Quellen: §3 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
Im Vergabe-Archiv nach »Kostenschätzung« suchen →

Passende Insights-Artikel

SAP S/4HANA ausschreiben: Leitfaden für öffentliche Auftraggeber →

Verwandte Begriffe

Keylogger Kritikalität Kartellrecht Kaskadenprinzip Kartellvergaberecht

Brauchen Sie Unterstuetzung bei einer IT-Ausschreibung?

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Teilen: in X @