Buchstabe G← Zurück zum Glossar

Geheimschutzbetreuung (VSA / Verschlusssachen-Anweisung)

Geheimschutzbetreuung bezeichnet die staatlichen Maßnahmen, die sicherstellen, dass Unternehmen, die an Aufträgen mit Verschlusssachen arbeiten, den notwendigen organisatorischen und technischen Schutz für diese Informationen gewährleisten. In Deutschland wird die Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die zuständigen Landesbehörden koordiniert; betroffene Auftragnehmer benötigen eine Ermächtigung (Facility Security Clearance). Auftraggeber, die IT-Projekte mit Verschlusssachen-Bezug ausschreiben, müssen die Geheimschutzanforderungen in den Vergabeunterlagen explizit ausweisen.
Quellen: BSI IT-Grundschutz, bsi.bund.de · Sicherheitsüberprüfungsgesetz, gesetze-im-internet.de
Im Vergabe-Archiv nach »Geheimschutzbetreuung« suchen →

Passende Insights-Artikel

Cybersecurity im öffentlichen Sektor beschaffen →

Verwandte Begriffe

Geheimhaltungsgrad Geheimhaltungsvereinbarung Generalunternehmer Genehmigungsworkflow Gewährleistungspflicht

Brauchen Sie technische Zuarbeit für eine IT-Ausschreibung?

IT-LV liefert technische Muster-Leistungsverzeichnisse und technische Zuarbeit. Rechtsberatung erbringen wir nicht; Verfahrenswahl, Fristen und Wertung liegen bei Ihrer Vergabestelle.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Teilen: in X @