Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
Eine Geheimhaltungsvereinbarung verpflichtet Bieter und Auftraggeber wechselseitig, vertrauliche Informationen aus dem Vergabeverfahren nicht an Dritte weiterzugeben. In IT-Vergaben mit sensiblem Systemwissen (Infrastruktur-Details, Sicherheitskonzepte) ist eine NDA als Anlage zu den Vergabeunterlagen gängige Praxis. Die VgV regelt in §5 den Schutz vertraulicher Informationen; weitergehende Geheimhaltungspflichten können vertraglich vereinbart werden.
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