Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Bereich Grünflächen und Friedhöfe, beschafft Laubbeseitigungs- und Rückschnittarbeiten an 41 Kleintierstationen (KTS) in Ludwigshafen am Rhein. Die Leistungen umfassen die Laubaufnahme von Rasen- und befestigten Flächen sowie Gehölzschnittarbeiten einschließlich Abtransport und Entsorgung auf Deponie des Auftragnehmers.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Kindertagesstätten in Ludwigshafen am Rhein |
| Website | https://vergabe.vmstart.de/NetServer/PublicationControllerServlet?func Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 183 KB | |
| Formblatt | 312 KB | |
| Sonstige | 101 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 159 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 21 KB | |
| Vertrag | 339 KB | |
| Sonstige | 255 KB | |
| Formblatt | 161 KB | |
| Formblatt | 160 KB | |
| Sonstige | 108 KB | |
| Sonstige | 127 KB | |
| Sonstige | 147 KB | |
| Sonstige | 1.1 MB | |
| Sonstige | 186 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDer Auftraggeber beschafft Laubbeseitigungs- und Rückschnittarbeiten an 41 Kleintierstationen (KTS) in Ludwigshafen am Rhein. Die Leistung umfasst drei Bereiche: Erstens Verkehrsraumsicherung während der Arbeiten (pauschal für alle Pflegegänge). Zweitens Gehölzschnitt entlang der Kanten von Gehölzflächen bis zu einer Höhe von 2,70 m und einer Breite von 50 bis 100 cm, einmalig pro Pflegegang, über eine Gesamtlänge von 2.027,17 lfm.
Drittens Laubaufnahme von Rasen-, Rasenlochstein-, Schotterrasen- und Landschaftsrasenflächen (39.320,77 m², 2 Pflegegänge) sowie von befestigten Flächen (39.695,64 m², 2 Pflegegänge). Sämtliches Schnittgut sowie Müll und Unrat sind auf der Deponie des Auftragnehmers zu entsorgen. Die Abrufe der Laubaufnahmeleistungen erfolgen auf Anweisung des Auftraggebers. Der Ausführungszeitraum erstreckt sich von Oktober 2026 bis spätestens 22.01.2027.
Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen je Leistungsposition (lfm, m², Pauschale). Die Längen und Flächen sind fest vorgegeben und werden nicht nachgemessen. Rechnungen sind ausschließlich als E-Rechnung über den ZRE einzureichen. Die Schlussrechnung muss spätestens am 22.01.2027 beim ZRE eingegangen sein. Bei Wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ist der Auftragnehmer zu einem pauschalen Schadensersatz von 15 v.H.
der Abrechnungssumme verpflichtet. Bei Bestechung oder sonstigen strafbaren Handlungen gemäß Nr. 6.1 b oder c kann der Auftraggeber fristlos kündigen und eine Vertragsstrafe von 5 v.H. der Abrechnungssumme verlangen. Der Auftraggeber kann den Vertrag fristlos kündigen oder zurücktreten, wenn ein rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht im Abschluss des Vertrages seinen Grund hat.
Die Angebotsfrist endet am 28.10.2026 um 10:15 Uhr. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich einzureichen. Die Bindefrist endet am 16.11.2026. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro fordert der Auftraggeber für den zu bezuschlagenden Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister an.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Stadt Ludwigshafen, WBL Grünflächen und Friedhöfe ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Kindertagesstätten in Ludwigshafen am Rhein.
Der Auftraggeber beschafft Laubbeseitigungs- und Rückschnittarbeiten an 41 Kleintierstationen (KTS) in Ludwigshafen am Rhein. Die Leistung umfasst drei Bereiche: Erstens Verkehrsraumsicherung während der Arbeiten (pauschal für alle Pflegegänge). Zweitens Gehölzschnitt entlang der Kanten von Gehölzflächen bis zu einer Höhe von 2,70 m und einer Breite von 50 bis 100 cm, einmalig pro Pflegegang, über eine Gesamtlänge von 2.027,17 lfm. Drittens Laubaufnahme von Rasen-, Rasenlochstein-, Schotterrasen- und Landschaftsrasenflächen (39.320,77 m², 2 Pflegegänge) sowie von befestigten Flächen (39.695,64 m², 2 Pflegegänge).
Die Angebotsfrist läuft bis zum 28.10.2026.
Die Angebotsfrist endet am 28.10.2026 um 10:15 Uhr. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich einzureichen. Die Bindefrist endet am 16.11.2026. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro fordert der Auftraggeber für den zu bezuschlagenden Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister an.
Verkehrssicherungsmaßnahmen sind nach RSA und ZTV-SA eigenverantwortlich und in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde durchzuführen; Absperrungen und Beschilderungen sind vorzuhalten Beim Einsatz rotierender Arbeitsmaschinen sind besondere Schutzmaßnahmen (insbesondere Stellschutzwand bei Freischneiderarbeiten) zu ergreifen Sämtliches Schnittgut sowie Müll und Unrat sind auf der Deponie des Auftragnehmers zu entsorgen Gehölzschnitt ist im Ausführungszeitraum Oktober/November durchzuführen Laubaufnahme: Erster Pflegegang November/Dezember, zweiter Pflegegang Dezember/Januar, jeweils nach Angabe der Bauleitung Die terminliche Abstimmung mit den Verantwortlichen der KTS obliegt dem Auftragnehmer
Die Vergütung erfolgt auf Basis von Einheitspreisen je Leistungsposition (lfm, m², Pauschale). Die Längen und Flächen sind fest vorgegeben und werden nicht nachgemessen. Rechnungen sind ausschließlich als E-Rechnung über den ZRE einzureichen. Die Schlussrechnung muss spätestens am 22.01.2027 beim ZRE eingegangen sein. Bei Wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ist der Auftragnehmer zu einem pauschalen Schadensersatz von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. Bei Bestechung oder sonstigen strafbaren Handlungen gemäß Nr. 6.1 b oder c kann der Auftraggeber fristlos kündigen und eine Vertragsstrafe von 5 v.H. der Abrechnungssumme verlangen.
Aus den Unterlagen haben wir 9 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Mindestens 4 Mitarbeiter inklusive eines Gesellen im Garten- und Landschaftsbau sowie maschinelle Ausstattung.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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