Der Auftraggeber beschafft Fäll- und Rodungsarbeiten am Gymnasium Christian Wolff in Halle (Saale). Es handelt sich um ein einzelnes Los (F01) für die vollständige Durchführung der Fäll- und Rodungsmaßnahmen auf dem Schulgelände.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | GYM Christian Wolff, Ergänzungsneubau, Kastanienallee 2, 06124 Halle (Saale) |
| Telefon | +49 345-221-2041 Freischalten |
| Website | https://ausschreibung.halle.de/NetServer/PublicationControllerServlet? Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 204 KB | |
| Verfahrensunterlage | 104 KB | |
| Formblatt | 143 KB | |
| Formblatt | 831 KB | |
| Sonstige | 1.1 MB | |
| Vertrag | 322 KB | |
| Vertrag | 22 KB | |
| Vertrag | 90 KB | |
| Sonstige | 2.5 MB | |
| Sonstige | 28 KB | |
| Sonstige | 535 KB | |
| Sonstige | 7 KB | |
| Formblatt | 12 KB | |
| Formblatt | 22 KB | |
| Sonstige | 1.1 MB | |
| Sonstige | 627 KB | |
| Sonstige | 631 KB | |
| Formblatt | 633 KB | |
| GAEB-Datei | 52 KB | |
| Sonstige | 73 KB | |
| Sonstige | 231 KB | |
| Sonstige | 341 KB | |
| Sonstige | 113 KB | |
| Sonstige | 67 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenBeschafft werden Fäll- und Rodungsarbeiten auf dem Gelände des Gymnasiums Christian Wolff in Halle (Saale). Der Auftrag umfasst ein Los (F01) und beinhaltet sämtliche Arbeiten zur Fällung von Bäumen und zur Rodung von Gehölzen auf dem Schulgrundstück. Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass der laufende Schulbetrieb nicht unzumutbar gestört wird. Lärm- und staubintensive Tätigkeiten müssen außerhalb des regulären Schulbetriebs erbracht werden.
Der Beginn der Leistung soll innerhalb von zwölf Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber erfolgen, voraussichtlich ab Mitte November 2026. Die vollständige Fertigstellung ist bis zum 18. Dezember 2026 vorgesehen.
Der Vertrag basiert auf der VOB/B und sieht Einheitspreise als Vergütungsmodell vor. Die Vertragsstrafe beträgt 0,10 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) je Werktag des Verzugs, begrenzt auf insgesamt 5,00 Prozent der Auftragssumme. Auf Sicherheitsleistungen sowohl für die Vertragserfüllung als auch für Mängelansprüche wird verzichtet. Zusätzliche Abzüge vom Rechnungsbetrag sind vorgesehen: je 1,0 % für Versorgungsmedien und Winterbauheizung, 0,5 % bei nicht beräumter Baustelle und 0,5 % für das Baustellen-WC.
Bei nachgewiesener unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung ist eine Vertragsstrafe von 3 % der Abrechnungssumme fällig. Verstöße gegen Tariftreuepflichten können mit Vertragsstrafen von bis zu 5 % des Auftragswertes, fristloser Kündigung oder Auftragssperre von bis zu sechs Monaten geahndet werden; die Gesamtvertragsstrafe ist auf 10 % des Auftragswertes begrenzt.
Die Vergabeunterlagen wurden am 21. September 2026 versandt. Unklarheiten in den Unterlagen sind spätestens acht Tage vor dem Eröffnungstermin in Textform mitzuteilen. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 10:00 Uhr; der Eröffnungstermin liegt auf denselben Zeitpunkt. Die Bindefrist endet am 11. November 2026. Die Aufforderung zum Ausführungsbeginn soll voraussichtlich bis zum 18.
November 2026 zugehen; die Leistung ist bis spätestens 18. Dezember 2026 abnahmereif fertigzustellen. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Öffentlicher Auftraggeber ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort GYM Christian Wolff, Ergänzungsneubau, Kastanienallee 2, 06124 Halle (Saale).
Beschafft werden Fäll- und Rodungsarbeiten auf dem Gelände des Gymnasiums Christian Wolff in Halle (Saale). Der Auftrag umfasst ein Los (F01) und beinhaltet sämtliche Arbeiten zur Fällung von Bäumen und zur Rodung von Gehölzen auf dem Schulgrundstück. Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass der laufende Schulbetrieb nicht unzumutbar gestört wird. Lärm- und staubintensive Tätigkeiten müssen außerhalb des regulären Schulbetriebs erbracht werden. Der Beginn der Leistung soll innerhalb von zwölf Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber erfolgen, voraussichtlich ab Mitte November 2026. Die vollständige Fertigstellung ist bis zum 18. Dezember 2026 vorgesehen.
Die Angebotsfrist endete am 13.10.2026. Das Verfahren ist damit abgeschlossen, die Unterlagen bleiben als Vorlage für eigene Ausschreibungen nutzbar.
Die Vergabeunterlagen wurden am 21. September 2026 versandt. Unklarheiten in den Unterlagen sind spätestens acht Tage vor dem Eröffnungstermin in Textform mitzuteilen. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 10:00 Uhr; der Eröffnungstermin liegt auf denselben Zeitpunkt. Die Bindefrist endet am 11. November 2026. Die Aufforderung zum Ausführungsbeginn soll voraussichtlich bis zum 18. November 2026 zugehen; die Leistung ist bis spätestens 18. Dezember 2026 abnahmereif fertigzustellen. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Alle Arbeiten sind so zu organisieren, dass der laufende Schulbetrieb nicht unzumutbar beeinträchtigt wird Lärm- und staubintensive Arbeiten dürfen nur außerhalb des normalen Schulbetriebs stattfinden Abfallrechtliche Bestimmungen des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) sind einzuhalten Die Gefahrstoffverordnung sowie weitere Umweltschutzvorschriften sind zu beachten Unfallverhütungsvorschriften (GUV 0.1) und sicherheitstechnische Regeln sind einzuhalten Holzprodukte müssen den Anforderungen der Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (FBL 248) entsprechen
Der Vertrag basiert auf der VOB/B und sieht Einheitspreise als Vergütungsmodell vor. Die Vertragsstrafe beträgt 0,10 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) je Werktag des Verzugs, begrenzt auf insgesamt 5,00 Prozent der Auftragssumme. Auf Sicherheitsleistungen sowohl für die Vertragserfüllung als auch für Mängelansprüche wird verzichtet. Zusätzliche Abzüge vom Rechnungsbetrag sind vorgesehen: je 1,0 % für Versorgungsmedien und Winterbauheizung, 0,5 % bei nicht beräumter Baustelle und 0,5 % für das Baustellen-WC. Bei nachgewiesener unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung ist eine Vertragsstrafe von 3 % der Abrechnungssumme fällig.
Aus den Unterlagen haben wir 3 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer bzw. im Handelsregister.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.