Ausgeschrieben wird die Übernahme und ordnungsgemäße Beseitigung von asbesthaltigen Baustoffen (Los 1, AVV 17 06 05*) und künstlichen Mineralfasern/Dämmmaterial (Los 2, AVV 17 06 03*) im Stadtgebiet Gelsenkirchen. GELSENDIENSTE sammelt die Abfälle bei verschiedenen Anfallstellen ein und liefert sie mit eigenen Fahrzeugen zur Übernahmeanlage des Auftragnehmers an. Die Beseitigung erfolgt durch Ablagerung auf zugelassenen Deponien.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | 00000 Gelsenkirchen |
| ralph.kraemer@gelsendienste.de Freischalten | |
| Telefon | 0209 954-4393 Freischalten |
| Website | https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1D7MX Freischalten |
| Sonstige | 22 KB | |
| Formblatt | 92 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 150 KB | |
| Vertrag | 167 KB | |
| Vertrag | 23 KB | |
| Sonstige | 361 KB | |
| Sonstige | 28 KB | |
| Sonstige | 110 KB | |
| Sonstige | 27 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenGELSENDIENSTE schreibt in zwei Losen die Übernahme und ordnungsgemäße Beseitigung gefährlicher Abfälle aus. Los 1 umfasst ausschließlich fest gebundene asbesthaltige Baustoffe (insbesondere Asbestzementprodukte, AVV 17 06 05*) mit einer Wertungsmenge von 260 Mg über die Laufzeit (130 Mg p.a.); die Laufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028. Los 2 umfasst künstliche Mineralfasern und sonstiges gefährliches Dämmmaterial (AVV 17 06 03*) mit einer Wertungsmenge von 150 Mg (75 Mg p.a.); die Laufzeit beginnt am 01.02.2027 und endet ebenfalls am 31.12.2028.
Die Anlieferung erfolgt ausschließlich durch Fahrzeuge des Auftraggebers; der Auftragnehmer stellt keine Behälter und erbringt keine Sammel- oder Beförderungsleistung. Das Material wird staubdicht verpackt, in der Regel in Big Bags, unverdichtet über Großcontainer angeliefert. Die Beseitigung erfolgt durch Ablagerung auf zugelassenen Deponien; eine Verwertung ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Die genannten Wertungsmengen sind unverbindliche Prognosewerte und begründen keinen Mindestmengenanspruch.
Die Einheitspreise sind für die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich eines etwaigen Optionsjahres fest; Kosten-, Markt- oder Abgabenänderungen begründen keinen Anpassungsanspruch. Abgerechnet wird monatlich gegen prüffähige Rechnung nach tatsächlich übernommenen Mengen und angebotenen Einheitspreisen; die Rechnung ist spätestens zehn Werktage nach Abschluss eines Kalendermonats zu übermitteln.
Die Einheitspreise schließen sämtliche Aufwendungen ein (Übernahme, Verwiegung, Behandlung, Beseitigung, Nachweisführung, Dokumentation, Abgaben und Umlagen). Der geschuldete Erfolg tritt erst ein, wenn die Abfälle abschließend beseitigt sind. Ergänzend gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB). Bei Verstößen gegen Tariftreue- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen ist eine fristlose Kündigung mit Schadenersatzverpflichtungen möglich.
Angebots- und Teilnahmefrist sind in den vorliegenden Unterlagen nicht mit einem konkreten Datum angegeben; sie ergeben sich laut Vergabe- und Vertragsbedingungen aus der Leistungsbeschreibung oder dem Aufforderungsschreiben. Rückfragen sind in Textform an die benannte Stelle zu richten; Antworten werden allen aufgeforderten Unternehmen anonymisiert übermittelt. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
Die Leistung für Los 1 beginnt am 01.01.2027, für Los 2 am 01.02.2027; beide Lose enden am 31.12.2028.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
GELSENDIENSTE ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 00000 Gelsenkirchen.
GELSENDIENSTE schreibt in zwei Losen die Übernahme und ordnungsgemäße Beseitigung gefährlicher Abfälle aus. Los 1 umfasst ausschließlich fest gebundene asbesthaltige Baustoffe (insbesondere Asbestzementprodukte, AVV 17 06 05*) mit einer Wertungsmenge von 260 Mg über die Laufzeit (130 Mg p.a.); die Laufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028. Los 2 umfasst künstliche Mineralfasern und sonstiges gefährliches Dämmmaterial (AVV 17 06 03*) mit einer Wertungsmenge von 150 Mg (75 Mg p.a.); die Laufzeit beginnt am 01.02.2027 und endet ebenfalls am 31.12.2028.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 26.10.2026.
Angebots- und Teilnahmefrist sind in den vorliegenden Unterlagen nicht mit einem konkreten Datum angegeben; sie ergeben sich laut Vergabe- und Vertragsbedingungen aus der Leistungsbeschreibung oder dem Aufforderungsschreiben. Rückfragen sind in Textform an die benannte Stelle zu richten; Antworten werden allen aufgeforderten Unternehmen anonymisiert übermittelt. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich. Die Leistung für Los 1 beginnt am 01.01.2027, für Los 2 am 01.02.2027; beide Lose enden am 31.12.2028.
An der Übernahmeanlage muss eine geeichte Fahrzeugwaage für Fahrzeuge bis 40 Mg zulässigem Gesamtgewicht und 12 m Fahrzeuglänge vorhanden sein. Die Annahme muss montags bis freitags von 6:00 Uhr bis 16:00 Uhr sichergestellt sein; Samstagsannahme von 6:30 bis 15:00 Uhr ist erwünscht, gesetzliche Feiertage ausgenommen. Die Übernahmeanlage darf höchstens 50 km (einfache Fahrtstrecke gemäß Google Maps) vom Bezugspunkt Kreuzung Willy-Brandt-Allee/Adenauerallee in Gelsenkirchen entfernt liegen. Los 1 umfasst ausschließlich fest gebundene asbesthaltige Baustoffe; die Anforderungen der TRGS 519 sind zu beachten.
Die Einheitspreise sind für die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich eines etwaigen Optionsjahres fest; Kosten-, Markt- oder Abgabenänderungen begründen keinen Anpassungsanspruch. Abgerechnet wird monatlich gegen prüffähige Rechnung nach tatsächlich übernommenen Mengen und angebotenen Einheitspreisen; die Rechnung ist spätestens zehn Werktage nach Abschluss eines Kalendermonats zu übermitteln. Die Einheitspreise schließen sämtliche Aufwendungen ein (Übernahme, Verwiegung, Behandlung, Beseitigung, Nachweisführung, Dokumentation, Abgaben und Umlagen). Der geschuldete Erfolg tritt erst ein, wenn die Abfälle abschließend beseitigt sind.
Aus den Unterlagen haben wir 10 Eignungskriterien und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Gewerberechtliche Anmeldung und ggf. Eintragung in die Handwerksrolle.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
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