Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beschafft ein Spektrometer mit CCD- und InGaAs-Detektoren als Neugerät für wissenschaftliche Tätigkeiten. Das Gerät soll am Institut für Festkörperphysik in Jena eingesetzt werden und muss definierte spektrale und optoelektronische Mindestanforderungen erfüllen.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | Sonstige |
| Erfüllungsort | Jena |
| vergabestelle@uni-jena.de Freischalten | |
| Telefon | 0 36 41 9-412 220 Freischalten |
| Website | https://www.evergabe-online.de/ Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 187 KB | |
| Formblatt | 535 KB | |
| Formblatt | 1.2 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 214 KB | |
| Formblatt | 227 KB | |
| Formblatt | 258 KB | |
| Formblatt | 15 KB | |
| Formblatt | 2.3 MB | |
| Formblatt | 162 KB | |
| Sonstige | 262 KB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDie Universität Jena beschafft ein einzelnes Spektrometer als Neugerät für den Einsatz am Institut für Festkörperphysik, Helmholtzweg 5 in Jena. Das Gerät muss sowohl einen CCD-Detektor als auch einen InGaAs-Detektor umfassen. Gefordert sind unter anderem eine spektrale Auflösung bei 500 nm von unter 1 nm sowie definierte Quanteneffizienzen in verschiedenen Wellenlängenbereichen von 400 nm bis 1,5 µm.
Beide Detektoren müssen elektrisch gekühlt sein und der Pixeldunkelstrom ist auf sehr niedrige Werte begrenzt. Das Gerät muss über eine Python-Software-Schnittstelle verfügen. Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle, eine Einweisung des Personals durch den Auftragnehmer ist vorgesehen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate auf alle Komponenten.
Es handelt sich um einen Kaufvertrag mit Festpreisen; die Angebotspreise gelten als unveränderliche Festpreise inklusive Verpackung und Lieferung frei Verwendungsstelle. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungseingang. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Ablieferung. Als Nacherfüllung kann die FSU wahlweise Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen.
Bei Lieferverzug gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB; eine gesonderte Mahnung ist nach Mitteilung eines Nachleistungstermins durch den Auftragnehmer nicht erforderlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers haben keine Gültigkeit.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung gemäß ThürVgG in Verbindung mit § 9 UVgO durchgeführt. Bieterfragen sind spätestens sechs Tage vor Ende der Angebotsfrist über die e-Vergabeplattform zu stellen; die Vergabestelle beantwortet diese bis spätestens vier Tage vor Fristablauf. Die Angebotsfrist endet am 06.10.2026 um 10:00 Uhr. Verspätet eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.
Eine explizite Bindefrist oder ein geplanter Zuschlagstermin ist den Unterlagen nicht zu entnehmen.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Friedrich-Schiller-Universitat Jena ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Jena.
Die Universität Jena beschafft ein einzelnes Spektrometer als Neugerät für den Einsatz am Institut für Festkörperphysik, Helmholtzweg 5 in Jena. Das Gerät muss sowohl einen CCD-Detektor als auch einen InGaAs-Detektor umfassen. Gefordert sind unter anderem eine spektrale Auflösung bei 500 nm von unter 1 nm sowie definierte Quanteneffizienzen in verschiedenen Wellenlängenbereichen von 400 nm bis 1,5 µm. Beide Detektoren müssen elektrisch gekühlt sein und der Pixeldunkelstrom ist auf sehr niedrige Werte begrenzt. Das Gerät muss über eine Python-Software-Schnittstelle verfügen. Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle, eine Einweisung des Personals durch den Auftragnehmer ist vorgesehen.
Die Angebotsfrist endete am 06.10.2026. Das Verfahren ist damit abgeschlossen, die Unterlagen bleiben als Vorlage für eigene Ausschreibungen nutzbar.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung gemäß ThürVgG in Verbindung mit § 9 UVgO durchgeführt. Bieterfragen sind spätestens sechs Tage vor Ende der Angebotsfrist über die e-Vergabeplattform zu stellen; die Vergabestelle beantwortet diese bis spätestens vier Tage vor Fristablauf. Die Angebotsfrist endet am 06.10.2026 um 10:00 Uhr. Verspätet eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Eine explizite Bindefrist oder ein geplanter Zuschlagstermin ist den Unterlagen nicht zu entnehmen.
Das Spektrometer muss eine spektrale Auflösung bei 500 nm von weniger als 1 nm aufweisen Die Quanteneffizienz des CCD-Detektors muss im Bereich 400 bis 800 nm über 80 % und im Bereich 600 bis 800 nm über 90 % liegen Die Quanteneffizienz muss im Bereich 800 bis 900 nm über 50 % betragen Die Quanteneffizienz des InGaAs-Detektors muss im Bereich 1 bis 1,5 µm über 80 % liegen Der Pixeldunkelstrom des CCD-Detektors muss unter 0,01 e/s liegen Der Pixeldunkelstrom des InGaAs-Detektors muss unter 12 ke/s liegen
Es handelt sich um einen Kaufvertrag mit Festpreisen; die Angebotspreise gelten als unveränderliche Festpreise inklusive Verpackung und Lieferung frei Verwendungsstelle. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungseingang. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Ablieferung. Als Nacherfüllung kann die FSU wahlweise Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Bei Lieferverzug gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB; eine gesonderte Mahnung ist nach Mitteilung eines Nachleistungstermins durch den Auftragnehmer nicht erforderlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers haben keine Gültigkeit.
Aus den Unterlagen haben wir 1 Eignungskriterium und 1 Zuschlagskriterium herausgezogen, darunter: Nachweis der technischen Produktspezifikationen durch Datenblätter oder Eigenerklärungen, aus denen die Erfüllung aller Mindestanforderungen hervorgeht.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.