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Öffentliche Ausschreibung Frist abgelaufen

Facilitation of electronic commerce - expert advisory services

Auftraggeber
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Erfüllungsort
00000 Sarajevo
Art
Sonstige
Veröffentlicht
03.10.2026
Angebotsfrist
19.10.2026
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Zeitplan

Veröffentlichung
03.10.2026
Angebotsfrist
19.10.2026 · abgelaufen
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe
Wertung läuft

Ausschreibung

Reichweitenational/EU (oeVergabe)
VergabeartÖffentliche Ausschreibung
KategorieSonstige
Erfüllungsort00000 Sarajevo
Websitehttps://ausschreibungen.giz.de Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien 3 Eignungskriterien · 4 Zuschlagskriterien

Eignungskriterien
  • Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB
    Berufsausübung · Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Self-declaration of eligibility)
  • Identitätsnachweis des Bieters durch Auszug aus dem offiziellen Register des jeweiligen Landes
    Berufsausübung · Kopie des aktuellen Registerauszugs, ggf. mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische
Zuschlagskriterien
  • Technisches Angebot (Konzept und Lebensläufe der Experten)
    70 %
  • Finanzielles Angebot
    30 %
  • Prüfung gegen Sanktionslisten der Vereinten Nationen und der Europäischen Union
    Berufsausübung · Wird durch GIZ geprüft, kein gesonderter Nachweis durch Bieter benannt
  • Strategie: Bewertung des technisch-methodischen Konzepts
    50 % der technischen Bewertung
  • Bewertung des vorgeschlagenen Personals
    50 % der technischen Bewertung
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Besonderheiten dieses Verfahrens

Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.

Lose 1 Los

LOT-0000
Facilitation of electronic commerce - expert advisory services
CPV
79111000, 79110000

Vergabeunterlagen 9 Dateien · 1.6 MB

Vergabeunterlagen (Gesamtdokument)
PDF1.6 MB
9 Dateien im Paket: 8 Sonstige, 1 Vertrag
Vertrag394 KB
Sonstige243 KB
Sonstige263 KB
Sonstige278 KB
Sonstige162 KB
Sonstige129 KB
Sonstige261 KB
Sonstige97 KB
Sonstige80 KB
Vollständige Original-Vergabeunterlagen des Auftraggebers.

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Leistungsumfang

Der Auftragnehmer soll einen Experten bereitstellen, der das EU4Trade-Projekt der GIZ bei der Umsetzung des CEFTA-Beschlusses zur Erleichterung des elektronischen Handels unterstützt. Die Leistungen umfassen drei Hauptbereiche: Erstens regulatorische und nicht-regulatorische Beratungsleistungen für CEFTA-Parteien auf regionaler und nationaler Ebene zu Geo-Blocking, Plattform-zu-Unternehmen-Regulierung, Verbraucherschutz im E-Commerce und dem Digital Services Act (DSA).

Zweitens regionale und nationale Kapazitätsaufbaumaßnahmen wie Workshops, Trainings, Studienreisen und Online-Veranstaltungen zur Stärkung institutioneller Kapazitäten. Ein dritter Bereich ist in den Unterlagen als Meilenstein vorgesehen, jedoch nicht vollständig benannt. Der Einsatzort umfasst die Westbalkanregion (CEFTA-Parteien). Die Leistungslaufzeit erstreckt sich von November 2026 bis Dezember 2028.

Konkrete Tätigkeiten umfassen u. a.

Anforderungen an die Leistung

Vertrag und Vergütung

Die Vertragslaufzeit erstreckt sich von November 2026 bis Dezember 2028. Die Vergütung erfolgt auf Basis eines Preisverzeichnisses (Price Schedule), wobei die genaue Vergütungsstruktur (Festpreis oder Einheitspreise) aus den vorliegenden Unterlagen nicht vollständig hervorgeht. Vertragsänderungen, die eine Änderung des Preisverzeichnisses oder den Austausch von Schlüsselexperten betreffen, bedürfen der Schriftform.

Bei Verstößen gegen Integritätspflichten ist eine Vertragsstrafe von bis zu 50.000 EUR vorgesehen; übersteigt der gewährte Bestechungsvorteil diesen Betrag, entspricht die Vertragsstrafe diesem Vorteil. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anwendbar; die VOL/B findet Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht.

Ablauf des Verfahrens

Die Einladung zur Angebotsabgabe datiert vom 02.10.2026. Angebote sind bis zum 19.10.2026 um 13:00 Uhr Berliner Zeit einzureichen. Der geplante Zuschlag sowie die Information über das Ergebnis der Auswertung ist für den 16.11.2026 vorgesehen. Das Ende der Bindefrist (letzter Tag der rechtlichen Bindung der Angebote) ist der 16.12.2026. Die Leistungserbringung soll ebenfalls am 16.11.2026 beginnen.

Fragen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.

Anforderungen an die Bieter

Besondere Auflagen des Verfahrens

Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.

Einordnung des Verfahrens

Öffentliche Ausschreibung

Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.

Reichweite der Bekanntmachung

Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.

Was sich übernehmen lässt

Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.

Häufige Fragen zu diesem Verfahren

Wer schreibt "Facilitation of electronic commerce - expert advisory services" aus?

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort 00000 Sarajevo.

Was wird ausgeschrieben?

Der Auftragnehmer soll einen Experten bereitstellen, der das EU4Trade-Projekt der GIZ bei der Umsetzung des CEFTA-Beschlusses zur Erleichterung des elektronischen Handels unterstützt. Die Leistungen umfassen drei Hauptbereiche: Erstens regulatorische und nicht-regulatorische Beratungsleistungen für CEFTA-Parteien auf regionaler und nationaler Ebene zu Geo-Blocking, Plattform-zu-Unternehmen-Regulierung, Verbraucherschutz im E-Commerce und dem Digital Services Act (DSA). Zweitens regionale und nationale Kapazitätsaufbaumaßnahmen wie Workshops, Trainings, Studienreisen und Online-Veranstaltungen zur Stärkung institutioneller Kapazitäten.

Bis wann können Angebote abgegeben werden?

Die Angebotsfrist endete am 19.10.2026. Das Verfahren ist damit abgeschlossen, die Unterlagen bleiben als Vorlage für eigene Ausschreibungen nutzbar.

Wie läuft das Verfahren ab?

Die Einladung zur Angebotsabgabe datiert vom 02.10.2026. Angebote sind bis zum 19.10.2026 um 13:00 Uhr Berliner Zeit einzureichen. Der geplante Zuschlag sowie die Information über das Ergebnis der Auswertung ist für den 16.11.2026 vorgesehen. Das Ende der Bindefrist (letzter Tag der rechtlichen Bindung der Angebote) ist der 16.12.2026. Die Leistungserbringung soll ebenfalls am 16.11.2026 beginnen. Fragen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.

Welche Anforderungen stellt der Auftraggeber?

Der Experte muss Rechts- und Regulierungsberatung zu Geo-Blocking, DSA und Verbraucherschutz im E-Commerce erbringen können. Der Experte muss Gesetzesentwürfe und politische Dokumente auf Übereinstimmung mit dem EU-Acquis prüfen und Empfehlungen abgeben. Der Experte muss Kapazitätsaufbaumaßnahmen wie Workshops, Schulungen und Studienreisen auf regionaler und nationaler Ebene durchführen können. Der Experte muss Entwicklungen im EU-Acquis überwachen und CEFTA-Parteien über relevante Änderungen informieren. Der Experte muss gute Praktiken aus EU-Mitgliedstaaten identifizieren und für den CEFTA-Kontext adaptieren. Die Leistungen sind auf Englisch zu erbringen (Angebotssprache Englisch).

Was gilt vertraglich?

Die Vertragslaufzeit erstreckt sich von November 2026 bis Dezember 2028. Die Vergütung erfolgt auf Basis eines Preisverzeichnisses (Price Schedule), wobei die genaue Vergütungsstruktur (Festpreis oder Einheitspreise) aus den vorliegenden Unterlagen nicht vollständig hervorgeht. Vertragsänderungen, die eine Änderung des Preisverzeichnisses oder den Austausch von Schlüsselexperten betreffen, bedürfen der Schriftform. Bei Verstößen gegen Integritätspflichten ist eine Vertragsstrafe von bis zu 50.000 EUR vorgesehen; übersteigt der gewährte Bestechungsvorteil diesen Betrag, entspricht die Vertragsstrafe diesem Vorteil.

Welche Kriterien gelten in diesem Verfahren?

Aus den Unterlagen haben wir 3 Eignungskriterien und 4 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB.

Wo finde ich die Vergabeunterlagen?

Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.

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