Beschafft werden qualifizierte Signaturkarten nach der eIDAS-Verordnung der EU für das Beschaffungsamt des BMI. Die Karten werden für die Abwicklung interner Vergabeprozesse über das IT-System der e-Vergabeplattform benötigt. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit Abrufkontingent.
| Reichweite | national/EU (oeVergabe) |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung |
| Kategorie | IT |
| Erfüllungsort | Bonn |
| b25.30@bescha.bund.de Freischalten | |
| Telefon | +49 228 99 610-2925 Freischalten |
| Website | www.beschaffungsamt.de Freischalten |
| Verfahrensunterlage | 186 KB | |
| Verfahrensunterlage | 29 KB | |
| Verfahrensunterlage | 41 KB | |
| Sonstige | 16 KB | |
| Formblatt | 137 KB | |
| Formblatt | 131 KB | |
| Formblatt | 231 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 25 KB | |
| Sonstige | 1.0 MB | |
| Sonstige | 211 KB | |
| Sonstige | 517 KB | |
| Formblatt | 157 KB | |
| Sonstige | 220 KB | |
| Sonstige | 149 KB | |
| Sonstige | 302 KB | |
| Formblatt | 3.0 MB | |
| Sonstige | 78 KB | |
| Sonstige | 42 KB | |
| Sonstige | 3.8 MB |
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Muster-Leistungsverzeichnisse ansehen Vergabe-Archiv durchsuchenDas Beschaffungsamt des BMI beschafft qualifizierte Signaturkarten nach der eIDAS-Verordnung der EU im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Das Grundkontingent umfasst bis zu 800 Stück Signaturkarten, die über einzelne Mitarbeiter des Beschaffungsamtes abgerufen werden. Der Abrufzeitraum für das Grundkontingent läuft vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. Zusätzlich bestehen zwei optionale Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr (2031 und 2032) mit jeweils bis zu 200 weiteren Signaturkarten.
Die Karten dienen der Abwicklung interner Vergabeprozesse über die e-Vergabeplattform und müssen als qualifizierte elektronische Signaturkarten im Sinne der eIDAS-Verordnung anerkannt sein. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit für den Abruf vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. Es bestehen zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr (bis 31.12.2031 bzw. 31.12.2032), jeweils mit einem zusätzlichen Kontingent von bis zu 200 Signaturkarten. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Vergütung erfolgt auf Basis der abgerufenen Stückzahlen (Einheitspreise). Zahlung setzt funktionierende Signaturkarten voraus; defekte Karten sind kostenfrei zu ersetzen.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung nach der UVgO elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Das Aufforderungsschreiben datiert vom 23.09.2026. Eine konkrete Angebotsfrist ist den Unterlagen nicht zu entnehmen; sie ist auf der Vergabeplattform hinterlegt. Bieterfragen sind gemäß Ziffer 1.8 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen zu stellen.
Die Leistungserbringung soll ab dem 01.01.2027 beginnen.
Aus den Original-Unterlagen dieses Verfahrens gewonnen.
Die öffentliche Ausschreibung ist das nationale Gegenstück zum offenen Verfahren: unbeschränkter Bieterkreis, keine vorgeschaltete Eignungsprüfung, Angebote werden direkt eingereicht.
Die Bekanntmachung stammt aus einer Quelle, die nationale und EU-weite Verfahren gemeinsam führt. Ob ober- oder unterschwellig vergeben wurde, steht in der Bekanntmachung selbst und in den Vergabeunterlagen des Verfahrens.
Für eine eigene Beschaffung lässt sich aus diesem Verfahren mehr ableiten als der Gegenstand: wie der Auftraggeber die Leistung beschrieben und gegliedert hat, welche Eignungsnachweise er verlangt, wie er Preis und Qualität gewichtet und welche Vertragsbedingungen er beilegt. Genau diese Unterlagen liegen im Vergabe-Archiv vollständig vor, auch nachdem das Verfahren auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde.
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI ist der öffentliche Auftraggeber dieser Ausschreibung mit Erfüllungsort Bonn.
Das Beschaffungsamt des BMI beschafft qualifizierte Signaturkarten nach der eIDAS-Verordnung der EU im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Das Grundkontingent umfasst bis zu 800 Stück Signaturkarten, die über einzelne Mitarbeiter des Beschaffungsamtes abgerufen werden. Der Abrufzeitraum für das Grundkontingent läuft vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. Zusätzlich bestehen zwei optionale Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr (2031 und 2032) mit jeweils bis zu 200 weiteren Signaturkarten. Die Karten dienen der Abwicklung interner Vergabeprozesse über die e-Vergabeplattform und müssen als qualifizierte elektronische Signaturkarten im Sinne der eIDAS-Verordnung anerkannt sein.
Das Verfahren wird als öffentliche Ausschreibung nach der UVgO elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Das Aufforderungsschreiben datiert vom 23.09.2026. Eine konkrete Angebotsfrist ist den Unterlagen nicht zu entnehmen; sie ist auf der Vergabeplattform hinterlegt. Bieterfragen sind gemäß Ziffer 1.8 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen zu stellen. Die Leistungserbringung soll ab dem 01.01.2027 beginnen.
Die Signaturkarte muss eine qualifizierte elektronische Signaturkarte nach der eIDAS-Verordnung der EU sein. Die Signaturkarte muss eine PUK/PIN-Funktionalität beinhalten. Die Gültigkeit der Zertifikate muss mindestens 2 Jahre betragen. Nutzer der qualifizierten Signaturzertifikate müssen eindeutig dem Amt und der Abteilung durch Attribute zugeordnet werden können. Defekte Signaturkarten, die bei Lieferung nicht registriert oder freigeschaltet werden können, sind kostenfrei zu ersetzen. Der Auftragnehmer muss Katalogdaten für das Kaufhaus des Bundes (KdB) im Format BMEcat 1.2 bereitstellen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit für den Abruf vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. Es bestehen zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr (bis 31.12.2031 bzw. 31.12.2032), jeweils mit einem zusätzlichen Kontingent von bis zu 200 Signaturkarten. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Vergütung erfolgt auf Basis der abgerufenen Stückzahlen (Einheitspreise). Zahlung setzt funktionierende Signaturkarten voraus; defekte Karten sind kostenfrei zu ersetzen.
Aus den Unterlagen haben wir 1 Eignungskriterium und 4 Zuschlagskriterien herausgezogen, darunter: Kein Vorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
Alle Dokumente dieses Verfahrens liegen im Vergabe-Archiv und lassen sich als ZIP herunterladen, auch nachdem die Ausschreibung auf den Vergabeplattformen offline genommen wurde. Enthalten sind je nach Verfahren Leistungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Vertragsbedingungen und die auszufüllenden Formulare.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen Vergabe-Archiv Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung ist kostenlos. Der Download läuft anschließend über Ihr Guthaben im Vergabe-Archiv, wie gewohnt.