


Immer mehr Kommunen und Behörden schreiben einen KI-gestützten Assistenten für den Bürgerservice aus: als Chatbot auf der Website, als Sprachdialogsystem am Telefon oder als Assistent im Bürgerportal. Das Ziel ist überall ähnlich, die Anforderungen sind es selten. Ein tragfähiges Leistungsverzeichnis muss den Anwendungsfall, die Antwortqualität, die technischen Anforderungen an Transparenz, Datenschutz und Barrierefreiheit sowie Hosting und Betrieb sauber trennen.
Unser Muster-LV bildet genau diese Struktur ab. Es ist aus der Praxis öffentlicher KI-Beschaffungen entstanden und behandelt die Punkte, die in der ersten Ausschreibungsrunde erfahrungsgemäß fehlen: die Bindung der Antworten an geprüfte Quellen, die Kennzeichnung als KI-System gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die technische Trennung der eingegebenen Daten vom Modelltraining und die vollständige Herausgabe von Wissensbasis und Daten bei einem Anbieterwechsel.
Der häufigste Fehler in KI-Ausschreibungen ist ein zu vager Anwendungsfall. „Ein Chatbot für die Website" lässt offen, welche Anliegen der Assistent tatsächlich abschließend bearbeiten soll und welche er nur weiterleitet. Abschnitt A unseres Leistungsverzeichnisses fordert deshalb eine klare Abgrenzung: welche Themen abgedeckt sind, über welche Kanäle der Assistent erreichbar ist, ob eine telefonische Sprachausgabe gefordert ist und welche Sprachen unterstützt werden müssen. Gerade im öffentlichen Sektor ist Mehrsprachigkeit selten optional.
Wir haben diesen Abschnitt bewusst an den Anfang gestellt, weil sich Preis und Aufwand fast vollständig aus dem Anwendungsfall ableiten. Ohne diese Grundlage kalkuliert jeder Anbieter mit eigenen Annahmen, und die Angebote werden unvergleichbar.
Ein KI-Assistent ist nur so gut wie die Quellen, an die seine Antworten gebunden sind. Abschnitt B verlangt daher eine nachvollziehbare Anbindung an die geprüfte Wissensbasis der Verwaltung, etwa über ein Verfahren, das Antworten an hinterlegte Dokumente koppelt, statt sie frei zu formulieren. Ebenso verbindlich sind Anforderungen an die Aktualisierung der Wissensbasis und an den Umgang mit Fragen, die außerhalb des Wissens liegen.
Der entscheidende Punkt ist der Umgang mit falschen Antworten. Ein Assistent, der plausibel klingende, aber falsche Auskünfte gibt, schadet mehr als er nützt. Unser Leistungsverzeichnis fordert deshalb messbare Anforderungen an die Antwortqualität, ein definiertes Verhalten bei Unsicherheit und die Möglichkeit, jede Auskunft auf ihre Quelle zurückzuführen.
Seit dem 1. August 2024 ist die KI-Verordnung der EU (AI Act) in Kraft, die zentralen Pflichten gelten ab dem 2. August 2026[1]. Für einen Bürger-Assistenten ist vor allem die Transparenzpflicht nach Artikel 50 maßgeblich: Nutzerinnen und Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System und nicht mit einem Menschen kommunizieren[2]. Abschnitt C fordert die technische Kennzeichnung als KI-System gegenüber Nutzerinnen und Nutzern. Ob Ihr Anwendungsfall als Hochrisiko-System einzustufen ist, etwa wenn der Assistent über den Zugang zu öffentlichen Leistungen mitentscheidet, klärt Ihr Haus rechtlich selbst.
Datenschutz und Barrierefreiheit gehören untrennbar dazu. Öffentliche Stellen sind nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten[3]. Das Leistungsverzeichnis beschreibt die Barrierefreiheit deshalb als technische Anforderung. Für den Datenschutz enthält es technische Anforderungen an Hosting-Ort und Datenhaltung, die Abschnitt D beschreibt.
Wo die Daten der Bürgerinnen und Bürger verarbeitet werden und ob sie zum Training des Modells verwendet werden dürfen, ist die politisch heikelste Frage jeder KI-Beschaffung. Abschnitt D fordert deshalb die Angabe des Hosting-Orts, in der Regel innerhalb der EU oder Deutschlands, und den technischen Nachweis, dass eingegebene Daten nicht in das Training fremder Modelle einfließen.
Wir haben diesen Abschnitt aus der Erfahrung heraus geschärft, dass gerade die scheinbar günstigsten Angebote ihre Wirtschaftlichkeit oft daraus ziehen, dass Daten in Drittländer fließen oder weiterverwertet werden. Für den öffentlichen Sektor ist digitale Souveränität kein Zusatz, sondern eine Grundvoraussetzung.
Ein Bürger-Assistent braucht einen geregelten Übergang zum Menschen. Abschnitt E fordert eine Eskalation an die zuständige Sachbearbeitung, sobald der Assistent an seine Grenzen stößt, sowie ein laufendes Monitoring der Antwortqualität. Die menschliche Aufsicht ist als eigene technische Anforderung beschrieben.
Zum Betrieb gehört der Ausstieg. Unser Leistungsverzeichnis verankert Exit-Anforderungen ausdrücklich: die Herausgabe der gepflegten Wissensbasis und der Gesprächsverläufe in einem auswertbaren Format sowie die Unterstützung beim Anbieterwechsel. Ohne diese Anforderungen hängt der Betrieb technisch dauerhaft an einem Anbieter. Wie andere Auftraggeber vergleichbare Verfahren aufgebaut haben, sehen Sie im Vergabe-Archiv mit über 100.000 realen Vergabeunterlagen.
Quellen
| Format | Microsoft Excel (.xlsx) + PDF |
| Umfang | mehr als 40 Leistungspositionen |
| Sprache | Deutsch |
| Einsatz | Technische Vorlage. Die vergaberechtliche Prüfung liegt bei Ihrer Vergabestelle. |
| Technische Bezüge | BITV 2.0 |
| Stand | 2026 (regelmäßige Revision) |
| Lieferung | Lieferung in 5 Werktagen |
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