Sicherheitsüberprüfung (SÜ)
Eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) ist die behördliche Prüfung der Zuverlässigkeit von Personen, die Zugang zu Verschlusssachen erhalten sollen; Stufen sind einfache SÜ1, erweiterte SÜ2 und erweiterte SÜ3 mit Sicherheitsermittlungen im Ausland. In IT-Vergaben für sicherheitskritische Projekte bei Bundesbehörden und Sicherheitsbehörden ist eine VS-NfD-Ermächtigung oder höher häufig für eingesetztes Auftragnehmer-Personal erforderlich. Bieter müssen bei der Angebotserstellung sicherstellen, dass Schlüsselpersonal die geforderte SÜ-Stufe besitzt oder innerhalb der Anlaufzeit erwerben kann.
Quellen: Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG), gesetze-im-internet.de · BSI: Staatliche Institutionen (VS), bsi.bund.de
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