Buchstabe P← Zurück zum Glossar

Preisabsprache

Preisabsprachen zwischen Bietern sind kartellrechtlich verbotene Abstimmungen über Angebotspreise, Losaufteilungen oder Gebietszuweisungen; sie verstoßen gegen §1 GWB und Art. 101 AEUV und können zu Bußgeldern sowie Schadensersatzansprüchen führen. Im Vergabeverfahren sind betroffene Unternehmen nach §124 GWB fakultativ auszuschließen. Auftraggeber sind verpflichtet, Hinweise auf Submissionsabsprachen an das Bundeskartellamt oder die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.
Quellen: §1 GWB (Kartellverbot), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
Im Vergabe-Archiv nach »Preisabsprache« suchen →

Verwandte Begriffe

Parallelausschreibung Passwortmanager Passwortsicherheit Patchmanagement Pretexting

Brauchen Sie technische Zuarbeit für eine IT-Ausschreibung?

IT-LV liefert technische Muster-Leistungsverzeichnisse und technische Zuarbeit. Rechtsberatung erbringen wir nicht; Verfahrenswahl, Fristen und Wertung liegen bei Ihrer Vergabestelle.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Teilen: in X @