Lose
Auftraggeber können einen Auftrag in Fach- oder Teillose aufteilen, um mittelständischen Unternehmen die Teilnahme zu ermöglichen (§97 Abs. 4 GWB). Bei einer Losaufteilung werden Lose getrennt ausgeschrieben und bewertet; Bieter können sich auf einzelne oder mehrere Lose bewerben, sofern keine Loseigenbewerbungspflicht besteht. Entscheidet der Auftraggeber gegen eine Losaufteilung, muss er dies im Vergabevermerk begründen.
Im Vergabe-Archiv nach »Lose« suchen →
Passende Insights-Artikel
Systeme zur Angriffserkennung ausschreiben (SzA) → Bieterfragen im Vergabeverfahren: Leitfaden für Auftraggeber → Direktvergabe bei IT-Beschaffungen: Wann sie zulässig ist und wann nicht →Brauchen Sie technische Zuarbeit für eine IT-Ausschreibung?
IT-LV liefert technische Muster-Leistungsverzeichnisse und technische Zuarbeit. Rechtsberatung erbringen wir nicht; Verfahrenswahl, Fristen und Wertung liegen bei Ihrer Vergabestelle.