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Lieferumfang (Leistungsumfang / Scope of Delivery)

Der Lieferumfang beschreibt verbindlich, welche Hard- und Softwarekomponenten, Dokumentationen, Schulungsleistungen und Nebenleistungen ein Auftragnehmer im Rahmen eines IT-Vertrags bereitzustellen hat. Eine präzise Abgrenzung des Lieferumfangs ist Grundlage der Abnahme und verhindert spätere Streitigkeiten über Mehr- oder Minderleistungen. Üblich ist, den Lieferumfang in der Leistungsbeschreibung erschöpfend und eindeutig zu definieren, da Unklarheiten nach §133 BGB zu Lasten des Auftraggebers ausgelegt werden können.
Quellen: §433 BGB (Kaufvertrag / Lieferpflicht), gesetze-im-internet.de · §31 VgV (Leistungsbeschreibung), gesetze-im-internet.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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