Künstliche Intelligenz im Vergaberecht (KI)
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren wirft neuartige Rechtsfragen auf: Darf eine KI Angebote vorwerten oder Ausschlussentscheidungen treffen? Der KI-Act der EU (VO 2024/1689) stuft KI-Systeme zur Bewertung von Personen oder Unternehmen in Behördenverfahren als Hochrisiko-KI ein und fordert menschliche Aufsicht. Auftraggeber, die KI-gestützte Vergabetools einsetzen, müssen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die abschließende menschliche Entscheidungsverantwortung sicherstellen.
Im Vergabe-Archiv nach »Künstliche Intelligenz im Vergaberecht« suchen →
Brauchen Sie technische Zuarbeit für eine IT-Ausschreibung?
IT-LV liefert technische Muster-Leistungsverzeichnisse und technische Zuarbeit. Rechtsberatung erbringen wir nicht; Verfahrenswahl, Fristen und Wertung liegen bei Ihrer Vergabestelle.