Buchstabe I← Zurück zum Glossar

Interoperabilität

Interoperabilität bezeichnet die Fähigkeit von IT-Systemen, Daten und Dienste nahtlos miteinander auszutauschen und gemeinsam zu nutzen. Im öffentlichen Sektor fordert das E-Government-Gesetz den Einsatz offener Standards, um Vendor-Lock-in zu vermeiden und behördenübergreifende Prozesse zu ermöglichen. Bei IT-Vergaben wird Interoperabilität oft als technische Mindestanforderung formuliert, z.B. Unterstützung bestimmter offener Formate oder Schnittstellen.
Quellen: BSI IT-Grundschutz, bsi.bund.de · E-Government-Gesetz, gesetze-im-internet.de
Im Vergabe-Archiv nach »Interoperabilität« suchen →

Passende Insights-Artikel

IT-Leistungsverzeichnis richtig erstellen: Praxis-Guide für Auftraggeber → IT-Vergabe-Ratgeber: Das Vergabeverfahren im Überblick → Vergabebeschleunigungsgesetz 2026: Was Auftraggeber wissen müssen →

Verwandte Begriffe

IaaS IAM Indexanpassung ISMS Incident-Klassifikation

Brauchen Sie technische Zuarbeit für eine IT-Ausschreibung?

IT-LV liefert technische Muster-Leistungsverzeichnisse und technische Zuarbeit. Rechtsberatung erbringen wir nicht; Verfahrenswahl, Fristen und Wertung liegen bei Ihrer Vergabestelle.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Teilen: in X @