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Freihändige Vergabe

Vergabeart der VOB/A unterhalb der EU-Schwellenwerte, bei der der Auftraggeber ohne öffentliche Bekanntmachung mit ausgewählten Unternehmen verhandelt. Nach § 3a VOB/A ist sie seit dem 1. Januar 2026 bis 100.000 EUR netto zulässig, soweit das Land nichts anderes regelt. Bei Liefer- und Dienstleistungen heißt das entsprechende Verfahren der UVgO Verhandlungsvergabe. Verfahren und Gründe der Auswahl werden dokumentiert.
Quellen: UVgO, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
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