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Ex-Post Veröffentlichung

Eine Ex-Post Veröffentlichung (Bekanntmachung vergebener Aufträge) ist die Pflicht des Auftraggebers, nach Zuschlagserteilung das Ergebnis des Vergabeverfahrens zu veröffentlichen; oberhalb der EU-Schwellenwerte muss dies spätestens 30 Tage nach Zuschlag auf TED erfolgen (§38 VgV). Die Bekanntmachung enthält Angaben zu Auftraggeber, Auftragnehmer, Auftragswert und Laufzeit. Sie dient der Markttransparenz und ermöglicht es unterlegenen Bietern sowie der Öffentlichkeit, das Vergabeergebnis nachzuvollziehen.
Quellen: §38 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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