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Eröffnungsprotokoll (Submissionsprotokoll)

Das Eröffnungsprotokoll (auch Submissionsprotokoll) dokumentiert die formelle Öffnung der eingegangenen Angebote beim Eröffnungstermin und enthält die Namen aller Bieter sowie die Angebotsendpreise. Bei elektronischen Vergabeverfahren tritt an die Stelle des physischen Öffnungstermins die protokollierte Freigabe der verschlüsselten Angebote im System; der Eröffnungstermin ist nach §55 VgV zwingend vorgeschrieben. Das Protokoll ist Bestandteil der Vergabeakte und dient der Nachvollziehbarkeit des Verfahrens sowie als Grundlage für die nachfolgende Angebotsprüfung.
Quellen: §55 VgV Öffnung der Angebote, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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