ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um und regelt die Rücknahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten. Hersteller und Vertreiber sind zur Rücknahme verpflichtet, die Entsorgung muss fachgerecht und umweltschonend erfolgen. Für die Beschaffung von Hardware wie PC und Notebooks ist die Altgeräte-Rücknahme deshalb eine Leistung, die sich sinnvoll in die Ausschreibung aufnehmen lässt, idealerweise verbunden mit einer dokumentierten, datenschutzkonformen Datenlöschung vor der Entsorgung.
Im Vergabe-Archiv nach »ElektroG« suchen →
Verwandte Begriffe
Nachhaltige Beschaffung Datenlöschung Lebenszykluskosten Herstellerverantwortung Nachhaltigkeit in der ITBrauchen Sie technische Zuarbeit für eine IT-Ausschreibung?
IT-LV liefert technische Muster-Leistungsverzeichnisse und technische Zuarbeit. Rechtsberatung erbringen wir nicht; Verfahrenswahl, Fristen und Wertung liegen bei Ihrer Vergabestelle.