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Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung ist die zweite Wertungsstufe im Vergabeverfahren und prüft, ob Bieter die Mindestanforderungen an Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfüllen (§§44-48 VgV). Fehlende Eignung führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots; die Eignungsanforderungen müssen bereits in der Bekanntmachung vollständig und klar formuliert sein. In IT-Vergaben werden als Eignungsnachweise häufig Referenzprojekte, Umsatzzahlen, Zertifizierungen (ISO 27001) und Personalqualifikationen gefordert.
Quellen: §44 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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