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Auftraggeberpflichten (Obligations of the Contracting Authority)

Auftraggeberpflichten umfassen alle vergaberechtlichen Verpflichtungen, die öffentliche Auftraggeber bei der Durchführung von Vergabeverfahren einhalten müssen, darunter Dokumentationspflicht, Vertraulichkeit der Angebote, Gleichbehandlung aller Bieter und Pflicht zur Vorabinformation. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zur Unwirksamkeit des Vertrags führen (§135 GWB) oder Schadensersatzansprüche unterlegener Bieter begründen. Üblich ist, interne Abläufe in Vergabehandbüchern zu regeln, damit alle Mitarbeitenden die einschlägigen Pflichten kennen.
Quellen: §97 GWB (Vergabegrundsätze), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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