Buchstabe A← Zurück zum Glossar

Angebotsöffnung

Die Angebotsöffnung bezeichnet den formellen Vorgang, bei dem nach Ablauf der Angebotsfrist die eingereichten Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet und protokolliert werden (§55 VgV). Bei elektronischer Einreichung entschlüsselt das Vergabeportal die Angebote automatisch; die Protokollierung ersetzt das frühere Submissionsprotokoll. Inhalte der Angebote bleiben bis zur Zuschlagserteilung vertraulich; Bieter haben keinen Anspruch auf Einsicht in Konkurrenzangebote.
Quellen: §55 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
Im Vergabe-Archiv nach »Angebotsöffnung« suchen →

Passende Insights-Artikel

Ausschreibungsportale Deutschland: Praxisüberblick 2026 → FAQ: Häufige Fragen zu Muster-LVs, Vergabe-Archiv und IT-Ausschreibungen →

Verwandte Begriffe

Authentifizierungsprotokoll API-Management Auditprotokoll Audit-Trail Auditierbarkeit

Brauchen Sie technische Zuarbeit für eine IT-Ausschreibung?

IT-LV liefert technische Muster-Leistungsverzeichnisse und technische Zuarbeit. Rechtsberatung erbringen wir nicht; Verfahrenswahl, Fristen und Wertung liegen bei Ihrer Vergabestelle.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Teilen: in X @