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Abrufauftrag (Einzelabruf / Call-off Order)

Ein Abrufauftrag ist eine Einzelbestellung, die im Rahmen eines bestehenden Rahmenvertrags oder Rahmenvereinbarung ohne erneutes Vergabeverfahren ausgelöst wird. Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren (§21 VgV) erlauben es, wiederkehrende IT-Leistungen wie Softwarelizenzen, Wartung oder Supportleistungen flexibel abzurufen. Voraussetzung ist, dass die wesentlichen Bedingungen bereits im Rahmenvertrag festgelegt wurden; andernfalls droht eine vergaberechtlich unzulässige De-facto-Vergabe.
Quellen: §21 VgV (Rahmenvereinbarungen), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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