Abnahmekriterien (Acceptance Criteria / Abnahmebedingungen)
Abnahmekriterien legen vorab verbindlich fest, unter welchen Bedingungen ein Auftraggeber eine IT-Leistung als vertragskonform anerkennt und die Abnahme erklärt, z. B. bestandene Lasttest-Schwellenwerte, null kritische Sicherheitslücken im Penetrationstest oder vollständige Dokumentation. Nach §640 BGB ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen; klar definierte Abnahmekriterien schützen beide Seiten vor Streitigkeiten über den Erfüllungsgrad. In IT-Vergaben sollten Aufnahmekriterien im Leistungsverzeichnis als messbarer, überprüfbarer und für Dritte nachvollziehbarer Katalog spezifiziert werden.
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